Finanzordnung

§ 1) Fälligkeit Mitgliedsbeiträge
Alle Beiträge sind Jahresbeiträge und bis zum 30.11. des Vorjahres fällig. Bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte ist nur der halbe Jahresbeitrag fällig.

§ 2) Zahlungsmodalitäten
Mitgliedsbeiträge sind per Banküberweisung auf das Konto des Vereins oder per Lastschrifteinzug zu zahlen.

§ 3) Beitragsgruppen
Je nach Beitragsgruppe werden folgende Beiträge fällig.

  • Student:  mindestens 5,00 €
  • Mitglied:  mindestens 20,00 €
  • Silber:  mindestens 50,00 €
  • Gold:  mindestens 100,00 €
  • Platin:  mindestens 250,00 €
  • Ehrenmitglied: beitragsfrei

Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag für Studenten im Erststudium beträgt 5 Euro. Beendet ein Mitglied das Studium, wird automatisch im darauf folgenden Kalenderjahr der Mindestmitgliedsbeitrag von 20 Euro Jahresbeitrag fällig.